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 2.: Bewertung der Bauplanung: - Ein Bebauungsplan für Industrienutzung grenzt direkt an die Mauern   eines Wohnhauses - unter den Fenstern von 12 Wohnungen - Die aktuelle Planung konzentriert sich nur auf die Vorzüge der   angenehmeren Betriebsführung eines Klärwerks und umgeht   wichtigere Kriterien, fachlich und juristisch höchst bedenklich - Kein Wort zur Frischluftschneise, kein Wort zum Bauverbot des   Umweltamtes - Kein Wort zum Umgebungsschutz des Kulturdenkmals Hammermühle? - Keine Nennung der Baukosten - Keine vertiefte Infragestellung der Notwendigkeit der 4. Klärstufe   zugunsten anderer Techniklösungen - Zu wenig, teilweise gar nichts zu Geruchs- und Immissionsbelastung   bei Nähe zur Wohnbebauung - Mangelnde Transparenz: Es werden 9 entscheidende “Fachgutachten”   erwähnt - und keines davon offen gelegt. Die Einsicht in Gutachten   wie “Lokalklima”, “Artenschutz”, “Geruchsimmissionen”, “umwelt-   und baugrund-technische”, “Faunistisches” ist jedoch unverzichtbar. - Kleinigkeit, oder doch wichtig?   Der Gesamtplan (“Anhang 4” der Planunterlagen) zeigt eine   Trennlinie, was genau heute schon zum Bestand des   Klärwerksgeländes gehört. Diese Linie ist nicht korrekt gezeichnet.   Umfangreiche, südwestlich gelegene Landbereiche sind kein   Klärwerksgelände, sondern Wald und Gärten. Man könnte befürchten,   dass bei weiteren klimatischen, oder Artenschutzuntersuchungen   diese Fläche “als Bestand” ausgenommen werden könnte. Es sollte   auch kaum an mangelnder Professionalität der Ausarbeitung liegen.
ALTERNATIVEN und BEWERTUNG
1.: Die bauliche ALTERNATIVE Falls überhaupt eine 4. Klärstufe gebaut werden muss, dann gäbe es deutlich bessere Alternativen. Die erste Wahl der ELW und des von ihnen beauftragten Gutachtens fiel auf den Standort („0“) neben der Hammermühle. Das geschah vor allem deshalb, weil dort „ein besserer Betriebsablauf“ möglich sei. Der Weg der Mitarbeiter vom Verwaltungsgebäude zu den Becken ist kürzer, also schlichtweg für die ELW angenehmer. (...!) Denkmalschutz, Wohnraumschutz, Frischluftschutz für die City Wiesbadens, Artenschutz etc. wurden NICHT bedacht, oder ansatzweise ernst genommen. Mit einer Ignoranz dieser Themen hätte die Stadt jedoch deutlich mehr Folgeschäden zu erwarten - und juristische Probleme. Im offengelegten „Alternativgutachten“ wurden weitere 10 (!) Standortalternativen untersucht und bewertet. Die Standortalternative „5“ belegt beispielsweise den dritten Platz und wird ganz klar als machbare Alternative geführt. Dieser Bereich ist von zwei Bahnlinien und zwei Hauptstraßen eingerahmt, liegt außerhalb der Frischluftbahn und weit weg von Wohnbebauung. Probleme mit Artenschutz gibt es dort schon gar nicht. Lärm und Immissionen gibt es in diesem Umfeld bereits zuhauf. Es müssten lediglich einige Kleinbetriebe umgesiedelt werden. Nachteil der “5” liegt laut Gutachten vor allem darin, dass sie „mit Betriebsfahrzeugen der ELW angefahren werden muss“. Beim Standort „0“ neben der Hammermühle wäre das allerdings auch der Fall. Zusammengefasst: Der Alternativstandort „5“ hat keine Kollision mit den Themen Denkmalschutz, Wohnraumschutz, Frischluftschutz für die City Wiesbadens und Artenschutz, also KEIN KO-Kriterium aus diesen so wichtigen Bereichen. Damit wäre er fachlich und juristisch “sicher”, zur “Flächensicherung” kam er vonseiten der ELW dennoch nicht in Betracht. Die „0“ hat lediglich für die ELW den Vorteil der angenehmeren Logistik zu bieten, ansonsten nur diese überwältigenden Nachteile, bzw. „KO- Kriterien. Aufgrund der fachlich und juristisch zu erwartenden Probleme ist diese Wahl in ihrer Ausschließlichkeit eine klare Fehlentscheidung. Und dann wären da noch weitere 9 Alternativstandorte... Es ist schwer nachvollziehbar, warum Stadt- und ELW-Planer ausgerechnet den Standort „0“,  neben der Hammermühle vorgezogen haben?                                 Hier der Vergleich:
Alternative+Bewertung