2.: Bewertung der Bauplanung:
- Ein Bebauungsplan für Industrienutzung grenzt direkt an die Mauern
eines Wohnhauses - unter den Fenstern von 12 Wohnungen
- Die aktuelle Planung konzentriert sich nur auf die Vorzüge der
angenehmeren Betriebsführung eines Klärwerks und umgeht
wichtigere Kriterien, fachlich und juristisch höchst bedenklich
- Kein Wort zur Frischluftschneise, kein Wort zum Bauverbot des
Umweltamtes
- Kein Wort zum Umgebungsschutz des Kulturdenkmals Hammermühle?
- Keine Nennung der Baukosten
- Keine vertiefte Infragestellung der Notwendigkeit der 4. Klärstufe
zugunsten anderer Techniklösungen
- Zu wenig, teilweise gar nichts zu Geruchs- und Immissionsbelastung
bei Nähe zur Wohnbebauung
- Mangelnde Transparenz: Es werden 9 entscheidende “Fachgutachten”
erwähnt - und keines davon offen gelegt. Die Einsicht in Gutachten
wie “Lokalklima”, “Artenschutz”, “Geruchsimmissionen”, “umwelt-
und baugrund-technische”, “Faunistisches” ist jedoch unverzichtbar.
- Kleinigkeit, oder doch wichtig?
Der Gesamtplan (“Anhang 4” der Planunterlagen) zeigt eine
Trennlinie, was genau heute schon zum Bestand des
Klärwerksgeländes gehört. Diese Linie ist nicht korrekt gezeichnet.
Umfangreiche, südwestlich gelegene Landbereiche sind kein
Klärwerksgelände, sondern Wald und Gärten. Man könnte befürchten,
dass bei weiteren klimatischen, oder Artenschutzuntersuchungen
diese Fläche “als Bestand” ausgenommen werden könnte. Es sollte
auch kaum an mangelnder Professionalität der Ausarbeitung liegen.
ALTERNATIVEN und BEWERTUNG
1.: Die bauliche ALTERNATIVE
Falls überhaupt eine 4. Klärstufe gebaut werden muss, dann gäbe es
deutlich bessere Alternativen.
Die erste Wahl der ELW und des von ihnen beauftragten Gutachtens fiel
auf den Standort („0“) neben der Hammermühle.
Das geschah vor allem deshalb, weil dort „ein besserer Betriebsablauf“
möglich sei. Der Weg der Mitarbeiter vom Verwaltungsgebäude zu den
Becken ist kürzer, also schlichtweg für die ELW angenehmer. (...!)
Denkmalschutz, Wohnraumschutz, Frischluftschutz für die City
Wiesbadens, Artenschutz etc. wurden NICHT bedacht, oder ansatzweise
ernst genommen. Mit einer Ignoranz dieser Themen hätte die Stadt
jedoch deutlich mehr Folgeschäden zu erwarten - und juristische
Probleme.
Im offengelegten „Alternativgutachten“ wurden weitere 10 (!)
Standortalternativen untersucht und bewertet.
Die Standortalternative „5“ belegt beispielsweise den dritten Platz und
wird ganz klar als machbare Alternative geführt. Dieser Bereich ist von
zwei Bahnlinien und zwei Hauptstraßen eingerahmt, liegt außerhalb der
Frischluftbahn und weit weg von Wohnbebauung. Probleme mit
Artenschutz gibt es dort schon gar nicht. Lärm und Immissionen gibt es
in diesem Umfeld bereits zuhauf. Es müssten lediglich einige
Kleinbetriebe umgesiedelt werden.
Nachteil der “5” liegt laut Gutachten vor allem darin, dass sie „mit
Betriebsfahrzeugen der ELW angefahren werden muss“. Beim Standort
„0“ neben der Hammermühle wäre das allerdings auch der Fall.
Zusammengefasst:
Der Alternativstandort „5“ hat keine Kollision mit den Themen
Denkmalschutz, Wohnraumschutz, Frischluftschutz für die City
Wiesbadens und Artenschutz, also KEIN KO-Kriterium aus diesen so
wichtigen Bereichen. Damit wäre er fachlich und juristisch “sicher”,
zur “Flächensicherung” kam er vonseiten der ELW dennoch nicht in
Betracht.
Die „0“ hat lediglich für die ELW den Vorteil der angenehmeren Logistik
zu bieten, ansonsten nur diese überwältigenden Nachteile, bzw. „KO-
Kriterien. Aufgrund der fachlich und juristisch zu erwartenden
Probleme ist diese Wahl in ihrer Ausschließlichkeit eine klare
Fehlentscheidung.
Und dann wären da noch weitere 9 Alternativstandorte...
Es ist schwer nachvollziehbar, warum Stadt- und ELW-Planer
ausgerechnet den Standort „0“, neben der Hammermühle vorgezogen
haben?
Hier der Vergleich: